Biosphärenreservat - Lüneburg

Biosphärenreservat

Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue"

{FOTO Elbelandschaft}

Die Elbe zieht in ihren Bann. Für viele gehört ein Spaziergang auf dem Deich zum Wochenend-Programm. Sie genießen die abwechslungsreiche Landschaft, spüren hier ihre Naturverbundenheit. Sein Erscheinungsbild verdankt das Urstromtal der Elbe der letzten Eiszeit: Gewaltige Schmelzwasserströme bahnten sich vor rund 12.000 Jahren den Weg durch die Endmoränenlandschaft zur Nordsee. In den folgenden Jahrtausenden eroberten zunächst Flechten und Moose, später eine Fülle von Gefäßpflanzen und Auenwäldern das Terrain. Gefördert durch die Eindeichungen der Elbe vereinen heute die Gebiete links und rechts des Stroms Landschaftsteile, die insbesondere durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung stark vom Menschen geprägt sind, mit naturnahen Flächen.

 

Seit 2002 steht die einzigartige Stromlandschaft unter Schutz: Im Oktober hat der Niedersächsische Landtag einstimmig das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue" verabschiedet (NElbtBRG). Mit diesem Gesetz wird das seit 1996 bestehende, länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe" für den niedersächsischen Teil in Landesrecht umgesetzt

Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue" dient dem Schutzzweck, "eine auf das Miteinander von Mensch und Natur ausgerichtete einheitliche Erhaltung und Entwicklung des Gebiets mit seinen landschaftlichen, kulturellen, sozialen und ökonomischen Werten und Funktionen sicherzustellen."

 

Das Biosphärenreservat erstreckt sich zwischen Lauenburg und Schnackenburg auf einer Fläche von rund 57.000 Hektar und verteilt sich auf die zwei Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg. In Lüneburg liegt die Gemeinde Amt Neuhaus mit gesamter Fläche im Biosphärenreservat, weiterhin liegen die Stadt Bleckede und die Samtgemeinde Scharnebeck mit wesentlichen Anteilen im Gebiet.

{FOTO Übersichtskarte Elbtalaue}

Das Biosphärenreservat ist in drei Kategorien aufgeteilt: Gebietsteil C, der die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllt, beinhaltet die für den Naturschutz wertvollsten Bereich, darunter die Elbe und deren Auen, die Niederungen der Nebenflüsse sowie besonders wertvolle Wälder und Moore. Gebietsteil B erfüllt die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebietes und schließt schutzwürdige Grünland-, Acker- und Waldflächen ein. Gebietsteil A umfasst die Siedlungsstrukturen und deren Umgebung.

 

Biosphärenreservate dienen der Erhaltung typischer und wertvoller Landschaften ohne Ausschluss der Menschen und verfolgen das Ziel eines nachhaltigen und naturverträglichen Wirtschaftens. Dies bedeutet Kooperation und das gegenseitige Verständnis für die verschiedenen Belange und Interessen.

Ein Fundament für ein nachhaltiges Miteinander von Mensch und Natur, das für die Wahrung des Alten und den Wachstum von Neuem steht: Das Biosphärenreservatsgesetz schützt die historisch gewachsene Arten- und Biotopvielfalt und setzt gleichzeitig auf die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsweisen. Es steigert den Bekanntheitsgrad der Region und ist so auch ein Motor für die touristische Entwicklung.

Weitere Informationen zum Thema

Bildergalerie

Biosphärenreservat Teaser

Hier finden Sie Bilder der einzigartigen Landschaft im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.

Weiterführende Links

Links zu interessanten Websiten zum Thema Biosphärenreservat Elbtalaue sowie zu Verbänden und Kommunen.







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