Grünes Licht für nachträglichen Lärmschutz an der Ostumgehung
24.01.2011 (Landkreis Lüneburg)
(lk/pe) Mit Hilfe von Flüsterasphalt und neuen Schallschutzfenstern soll es für die Bewohner an der Ostumgehung bald ruhiger werden. Der Landkreis Lüneburg hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für nachträglichen Lärmschutz im Abschnitt zwischen der Artlenburger Landstraße und der Erbstorfer Landstraße erlassen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt.
Hintergrund: Der Verkehr auf der Ostumgehung hatte weit stärker zugenommen, als es bei der Planung 1981 vorhergesehen war. In solchen Fällen haben die betroffenen Anwohner grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass zusätzlicher Lärmschutz durchgeführt wird, wenn dadurch der Lärm um mehr als 2,1 Dezibel als seinerzeit prognostiziert zugenommen hat. Dies ist an der Ostumgehung der Fall.
Mit dem nun erlassenen Planfeststellungsbeschluss sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund als Eigentümer der Straße zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen umsetzen kann. Folgendes ist vorgesehen:
- Ein offenporiger Asphalt, so genannter Flüsterasphalt, auf den Fahrbahnen der Ostumgehung. Dadurch kann – wie jahrelange Erfahrungen bundesweit belegen - der Verkehrslärm für die Dauer von etwa acht Jahren um fünf Dezibel gedämpft werden. Eine solche Straßendecke wurde bereits 2009 in einer Richtung aufgetragen. Dies soll nun auch in der anderen Fahrtrichtung geschehen. Für den Großteil der betroffenen Wohngebäude können die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte dadurch bereits eingehalten werden.
- Dort, wo dies nicht ausreicht – in den Ober- oder Dachgeschossen der nahe an der Umgehung liegenden Gebäude – sorgt ergänzend zum Flüsterasphalt zusätzlicher so genannter „passiver“ Schallschutz dafür, dass auch in den betreffenden Wohn- und Schlafräumen die Grenzwerte eingehalten oder sogar unterschritten werden. Hier können die jeweiligen Eigentümer – soweit erforderlich – nach Absprache mit der Straßenbaubehörde belüftete Schallschutzfenster einbauen lassen. Die Kosten hierfür erstattet dann die Behörde.
Wichtig ist dem Landkreis Lüneburg, dass der verbesserte Lärmschutz auch dauerhaft ohne Unterbrechung sicher gestellt wird, und zwar insbesondere für den Fall, dass bis zum 30. Juli 2015 nicht mit dem Bau der geplanten A 39 begonnen sein sollte. Hierfür behält sich der Landkreis Lüneburg weitere Auflagen vor.
Das könnte etwa bedeuten, dass der Flüsterasphalt ein zweites Mal aufgebracht oder dass weiter gehende Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Als Grundlage dafür müsste die Straßenbaubehörde 2015 dann eine erneute lärmtechnische Untersuchung mit einer Verkehrsprognose vorlegen, die bis 2030 reicht.
Zu den von der Straßenbaubehörde vorgelegten Unterlagen hatten die Hansestadt Lüneburg sowie mehr als 50 Anwohner eine Fülle von Einwendungen vorgetragen, die die Planfeststellungsbehörde detailliert geprüft und abgewogen hat. Insbesondere wurden weitere bzw. höhere Lärmschutzwände oder –wälle, weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen oder auch eine teilweise Deckelung der Ostumgehung gefordert.
Die vielfach vorgetragenen Forderungen nach einem Tempolimit konnten im Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht berücksichtigt werden, da eine entsprechende Regelung darin rechtlich nicht möglich ist. Der Landkreis empfiehlt aber der Hansestadt Lüneburg als zuständiger Straßenverkehrsbehörde, die Anordnung weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen.
Die Wünsche nach zusätzlichen Lärmschutzwänden bzw. –wällen konnten ebenfalls nicht berücksichtigt werden. So ließe sich durch eine Erhöhung um zwei bis fünf Meter zwar erreichen, dass alle Tagesgrenzwerte an den Wohngebäuden in der Umgebung ohne zusätzliche Schallschutzfenster eingehalten werden könnten. Die nächtlichen Grenzwerte würden aber weiterhin überschritten. Zusätzlich zu den Schutzwänden wären dann also weiterhin Schallschutzfenster notwendig.
Die Kosten für eine solche Maßnahme würden etwa das Dreifache gegenüber der vorgesehenen Kombination aus Flüsterasphalt und Schallschutzfenstern betragen, nämlich etwas mehr als eine Million Euro. Dieser Kostenaufwand stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen. Deshalb kann ein solcher Aufwand vom Bund nicht verlangt werden.