Flaggen auf den Dächern - wieso, weshalb, warum? - Beflaggungskalender - Lüneburg

Beflaggungen in Hansestadt und Landkreis

Flaggen auf den Dächern - wieso, weshalb, warum?

 

 

{FOTO Flagge auf dem Lüneburger Rathaus}

Die Beflaggung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten. Demnach sind alle Gebäude, die dem öffentlichen Zweck dienen zu beflaggen. Im Folgenden werden die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage genannt, bei denen ohne besondere Anordnung geflaggt wird. Diese gelten landesweit für Niedersachsen.




 

Beflaggungskalender
Datum Grund der Beflaggung
27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus*
01. Mai Tag der Arbeit
09. Mai Europatag
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
01. Juni Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
17. Juni Jahrestag des 17. Juni 1953
20. Juli Jahrestag des 20. Juli 1944
03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag*
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen


* Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu beflaggen.







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