Erneuerbare Energien - Lüneburg

Erneuerbare Energien

Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz ab 2012

Photovoltaik-Anlage auf der Wilhelm-Raabe-Schule

Seit dem 1. Januar diesen Jahres müssen sich Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf zahlreiche Änderungen und neue Regelungen einstellen – das Eneuerbare-Energien-Gesetz  2012 (EEG) schafft neue komplexe Rahmenbedingungen.

Die Direktvermarktung von Strom, die Vergütungssystematik für Strom aus Biomasse sowie die technischen Anforderungen an den Anlagenbetrieb wurden überarbeitet.

Und: Die Regelungen des EEG 2009 für Bestandsanlagen, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen wurden bzw. werden, sind weiterhin gültig. Für die Anwendung in der Praxis ist daher die Kenntnis beider Regelwerke notwendig!

Verschaffen Sie sich Ihren Durchblick mit dem neuen Nachschlagewerk

„EEcompact – EEG 2012 im Überblick“.

Eine Leseprobe der Broschüre finden Sie hier rechts auf dieser Seite unter "Dokumente zum Thema". Die Broschüre bietet Anlagen- und Netzbetreibern, Investoren, Projektierern, Planern und weiteren Marktakteuren auf über 240 Seiten eine verlässliche und direkte Gegenüberstellung zum EEG 2009 im handlichen DIN A 6 Format. Die neuen komplexen Regelungen werden explizit und verständlich erläutert. Darüber hinaus informiert sie über die Vergütungssätze für Strom aus EEG-Anlagen bis 2015.

Die Broschüre kann telefonisch oder per E-Mail bei der Klimaschutzleitstelle bestellt werden.

 

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Dokumente zum Thema
EEcompact - EEG 2012 im Überblick (pdf 0,28 MB)
(http://www.lueneburg.de/textonly/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Leseprobe.pdf)




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