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Radikaler Rückschnitt: Landkreis und Bahn finden Konsens an Rundem Tisch 28. Juli 2010 (Landkreis Lüneburg)

(lk/fi) Seit Mitte Mai hatte die Deutsche Bahn – beginnend an der Buchholzer Trasse – mit diversen Gehölzrückschnittaktionen bei Anwohnern, Naturfreunden und auch beim Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde für Verwunderung oder Protest gesorgt. Denn: Nach Paragraf 39, Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September keine Gehölze entfernt werden. „Wir wurden erst sehr kurzfristig über die Arbeiten informiert“, sagt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt beim Landkreis Lüneburg, über den Informationsfluss von Seiten der Bahn.

Doch mit kurzfristigen Aktionen soll es nun vorbei sein: Auf Betreiben des Landkreises Lüneburg kamen dieser Tage Vertreter der Bahn und des Landkreises Lüchow-Dannenberg ins Lüneburger Kreishaus. Das erfreuliche Ergebnis des Runden Tisches: Die Bahn verspricht, künftig zwingend erforderliche Maßnahmen zwischen März und September rechtzeitig mit dem Landkreis Lüneburg als Untere Naturschutzbehörde abzustimmen – die Kommunikation soll optimiert werden. Ferner bereitet die Bahn einen Unterhaltungsrahmenplan vor. Hierin wird für besonders sensible Bereiche wie Schutzgebiete oder Biotope die Art der Arbeiten definiert, um den weitgehenden Schutz dieser Areale zu gewährleisten.

Ein weiteres Ziel der Bahn ist, unmittelbar entlang der Bahnkörper anstatt Gehölze eine krautige Struktur zu entwickeln. „Fachlich ist dagegen nichts einzuwenden und wir kommen dann in den brisantesten Bereichen auch nicht mehr in die Konfliktsituation wie in diesem Jahr“, führt Bartscht hierzu aus. Die Bahn muss aus Sicherheitsgründen ein so genanntes Lichtraumprofil entlang der Gleise freihalten, das schreibt der Gesetzgeber vor. In dieses Profil dürfen keine Äste und dergleichen ragen.
Die Bahn wies aber auch darauf hin, dass sie im Sinne der Gefahrenabwehr jederzeit entsprechende Maßnahmen, wie etwa den Rückschnitt von Gehölzen, einleiten kann. Abschließend sagte die Bahn zu, umsturzgefährdete Bäume nach Möglichkeit außerhalb der Vegetationsperiode schonend per Hand zu fällen.

„Die Bahn muss hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllen. Allein im Norden der Bundesrepublik unterhält sie 13.000 Kilometer Strecke und muss – auch beim Gehölzrückschnitt – wirtschaftliche Belange berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund können wir mit dem Ergebnis unseres Runden Tisches zufrieden sein. Künftig wird es hoffentlich weniger Ärger wegen derartiger Maßnahmen geben“, resümiert Bartscht.

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