Neuorganisation der ARGE: Landrat unterstützt hessische Landesregierung
3. Februar 2010 (Landkreis Lüneburg)
(lk) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bis Ende 2010 die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II (Grundsicherung der Arbeitslosen) neu geordnet werden. In der vergangenen Woche veröffentlichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) Ursula von der Leyen nun Pläne zur Neuorganisation, gegen die Landkreise und kreisfreie Städte seither Sturm laufen. Demnach sollen die Hilfen im Bereich des Arbeitslosengelds II und des Sozialgeldes einerseits und der sonstigen Leistungen, wie zum Beispiel die Kosten der Unterkunft, andererseits durch getrennte Behörden wahrgenommen werden. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das konkret: Innerhalb der nächsten elf Monate muss die Arbeit der ARGE neu organisiert werden.
Der Deutsche Landkreistag hat alle Landräte aufgefordert, sich an die regionalen Bundestagsabgeordneten zu wenden, um die Position der Kreise deutlich zu machen. Landrat Nahrstedt, der sich entschieden gegen die Gesetzesentwürfe des BMAS ausspricht, hat sich heute (03.02.2010) in einem Schreiben an den örtlichen Bundestagsabgeordneten gewandt.
Landrat Nahrstedt macht die Position des Landkreises noch einmal deutlich: „Die im Juli 2005 gegründete ARGE hat bei uns sehr gute Arbeit geleistet. Bei der jetzt geplanten Neuorganisation müssen wir als Landkreis zusätzliche Personal- und Sachkosten von mindestens 500.000 bis 700.000 Euro aufbringen.“ Außerdem sei klar, dass der Einfluss des Landkreises auf die örtlichen arbeitsmarktlichen Aktivitäten deutlich zurück ginge. Doch viel wichtiger sei, dass die Leistungsberechtigten nicht mehr die gleiche Form der Betreuung erwarten könnten. „Nach den jetzigen Planungen kommt es zum Nachteil aller zu Doppelbearbeitungen durch die beteiligten Behörden.“
Der Landrat freut sich daher auch besonders über den Vorstoß des hessischen Ministerpräsidenten, der die Interessen der Landkreise widerspiegelt. „Um weiterhin die Hilfe aus einer Hand gewährleisten zu können, ist eine Grundgesetzänderung unerlässlich.“ Die hessische Landesregierung hat Bundesministerin von der Leyen mitgeteilt, dass sie im Bundesrat Gesetzen nur zustimmen werde, wenn sie den Kommunen auch in Zukunft die Betreuung der Hilfebedürftigen aus einer Hand ermöglichen. „Ich erwarte, dass sich unser Bundestagsabgeordneter in Berlin für die Interessen seiner Region einsetzt und das hier gut funktionierende Modell der ARGE erhalten bleibt“, so der Landrat. Er hofft außerdem, dass auch das Land Niedersachsen bei seiner bisherigen Position bleibt und den hessischen Vorschlag unterstützen wird.