Tierschutz bei Transporten
Die EG Verordnung 1/2005, gültig seit dem 5.Januar 2007, regelt den Transport lebender Wirbeltiere, der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Nationale Gesetze ergänzen die Anforderungen der EG-Verordnung an die Transporteure und die Transportpraxis in der Tierschutztransportverordnung.
So benötigen Fahrer von Tiertransporten, wenn Sie mehr als 65 km fahren, einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann.
Personen mit bestimmten abgeschlossenen Berufsausbildungen (Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder Personen mit einem abgeschlossenen Studium (Landwirtschaft oder Tiermedizin) können ebenfalls den Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang erlangen. Ob ihre Ausbildung anerkannt wird, ist vorher mit dem für den Wohnort zuständigen Veterinäramt abzuklären. Dieses muss prüfen, ob im Rahmen der Ausbildung die entsprechenden Lehrinhalte vermittelt und geprüft wurden.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Transporteure aus dem Landkreis Lüneburg die Ausstellung des Befähigungsnachweises mit dem unter den Dokumenten bereitgestellten Formular beantragen können. Bitte fügen Sie eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung stellt Ihnen dann den EU-weit gültigen Befähigungsnachweis in deutscher und englischer Sprache aus.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung überprüfen Transporte mit lebenden Tieren im Rahmen von Exportabfertigungen im Betrieb oder bei Kontrollen auf der Straße gemeinsam mit der Polizei. Hier wird die Einhaltung der Voraussetzungen hinsichtlich der Fahrzeuge (Zulassungsnachweis), der Fahrer (Befähigungsnachweis) und der tierschutzrechtlichen Vorgaben für die beförderten Tierarten überprüft