Seit dem 10. Mai 2011 und voraussichtlich noch bis zum 30. April 2012 läuft in ganz Deutschland der Zensus. Auch in Hansestadt und Landkreis Lüneburg waren rund 200 Interviewer unterwegs, die in zufällig ausgewählten Haushalten Daten erhoben haben. Dabei sind rund 17.000 Personen in der Hansestadt und im Landkreis befragt worden. 99 Prozent von ihnen haben mittlerweile den Fragebogen beantwortet, die ausstehenden Bögen werden schriftlich bei den Auskunftspflichtigen angefordert.
Eine Nacherhebung zur Verbesserung der Datenqualität wird es noch in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern geben. „Bei einigen Adressen hat es Differenzen gegeben“, sagt Jürgen Popp, Leiter der Lüneburger Zensus-Erhebungsstelle. „Diese Ungenauigkeiten sollen noch bereinigt werden.“
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung sind noch Erhebungsbeauftragte unterwegs, um sich vor Ort ein Bild der Häuser zu machen.
Angeordnet hat diese Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung die Europäische Union. Grund: Die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf zunehmend unsicheren Fortschreibungen der Volkszählung 1987 (alte Bundesländer) bzw. Zahlen aus dem Jahr 1990 (ehemalige DDR). Die aktuellen, mit dem Zensus 2011 erhobenen Informationen sollen der Kommunalarbeit unter anderem bei politischen Entscheidungen dienen, zum Beispiel zum Ausbau von Kindertagesstätten und Schulen und der Verteilung von EU-Fördermitteln.
{FOTO Claudia Petermann und Jürgen Popp von der Zensus-Erhebungsstelle für Hansestadt und Landkreis Lüneburg 27. Januar 2011}
Fragen und Antworten zum Zensus 2011
Jürgen Popp und Claudia Petermann von der gemeinsamen Erhebungsstelle von Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben auf dieser Seite Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Welche Daten wurden beim Zensus 2011 erhoben?
Der Zensus-Fragebogen umfasste 46 Punkte. Die Bevölkerungszählung soll unter anderem zeigen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wo und mit wem sie leben und was sie arbeiten. Daten wie Bildung, Ausbildung, und Migrationshintergrund wurden ebenfalls abgefragt. Im Rahmen des Zensus fand außerdem eine Gebäude- und Wohnungszählung statt. Alle Daten werden anschließend anonymisiert.
Wie viele Privathaushalte wurden in und um Lüneburg befragt? Wer wählte sie aus?
Rund zehn Prozent der Bevölkerung sollten mit dem Zensus 2011 erfasst werden. In der Hansestadt Lüneburg wurden rund 6600, im Landkreis Lüneburg rund 7500 Personen befragt. Das Statistische Bundesamt hat bundesweit per Zufallsverfahren die entsprechende Anzahl von Anschriften bestimmt, an denen dann alle dort lebenden Menschen befragt werden.
Dazu kamen noch Befragungen von etwa 3000 Personen in so genannten Sonderbereichen wie Alten- und Studentenwohnheimen.
Mein Haushalt wurde im Zufallsverfahren für die Befragung ausgewählt. Bin ich jetzt auch verpflichtet, Auskunft zu geben?
Ja. Nach § 18 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht für die zehn Prozent der Haushalte, die zur persönlichen Befragung ausgewählt werden.
Ich bin Haus- bzw. Wohnungseigentümer. Was kommt beim Zensus 2011 auf mich zu?
Alle Haus- und Wohnungseigentümer wurden mit Beginn des Zensus angeschrieben. Auch für sie besteht Auskunftspflicht. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung ist es, statistische Daten zu erfassen, da diese in den Verwaltungsregistern nicht flächendeckend zur Verfügung stehen – zum Beispiel zu Art, Baujahr und Größe der Wohnung.
Die Zählung erfolgt postalisch, eine Antwort ist auch online möglich.
Wann und wo fand die Befragung der Privathaushalte statt? Wie lief sie ab?
Ab dem 10. Mai 2011 trugen rund 200 Interviewer in Hansestadt und Landkreis die Daten aus den zufällig ausgewählten Haushalten zusammen.
Die Befragten hatten die Wahl: Sie konnten die Antworten mündlich geben und den Fragebogen zusammen mit dem Interviewer ausfüllen, sie konnten den Bogen jedoch auch allein ausfüllen und dann in der Erhebungsstelle abgeben oder per Post dorthin senden. Die dritte Möglichkeit war, den Fragebogen online beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie auszufüllen.
Stichtag war der 9. Mai 2011. Das heißt: Alle Antworten mussten sich auf den an diesem Tag gültigen Stand beziehen, auch wenn sich die Situation (z. B. in Beruf oder Familie) inzwischen geändert haben sollte.
Und was passiert danach mit meinen Daten? Wer kann darauf zugreifen?
Beim Zensus 2011 werden das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehören unter anderem, dass die Erhebungsstelle in gesonderten Räumen untergebracht ist, dem Hauptverwaltungsbeamten direkt unterstellt ist und besondere Ansprüche an EDV gestellt werden. Erhobene Daten werden in den statistischen Ämtern verarbeitet, Einzeldaten werden nicht an andere Behörden weitergegeben.
Nach dem Volkszählungsurteil vom 15.12.1987 dürfen personenbezogene Daten nicht für Verwaltungszwecke genutzt werden. Hilfsmerkmale wie Name und Adresse werden nur vorübergehend verwendet, um vorhandene Register zusammenzuführen und zu bereinigen. Anschließend werden die Hilfsangaben gelöscht, so dass nur noch Daten ohne Namen und Adresse vorliegen und keine Rückschlüsse auf die Identität gezogen werden können.
Haben Sie weitere Fragen zum Zensus? Die Kontaktdaten der Erhebungsstelle, Unterlagen und viele weitere Informationen zum Thema sind auf dieser Seite in der rechten Spalte zu finden.
Erhebungsmerkmale der Haushaltsstichprobe
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Wohnungsstatus
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Staatsangehörigkeiten
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Monat und Jahr der Geburt
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Familienstand
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Nichteheliche Lebensgemeinschaften
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Zahl der Personen im Haushalt
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Erwerbsbeteiligung
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Stellung im Beruf
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Ausgeübter Beruf
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Wirtschaftszweig des Betriebes
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Haupterwerbsstatus
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Höchster allgemeiner Schulabschluss
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Höchster beruflicher Bildungsabschluss
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Aktueller Schulbesuch
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Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft
Mit dem Zensus 2011 wurde in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt: Beim registergestützten Zensus wurden hauptsächlich vorhandene Verwaltungsregister – vor allem Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt. Informationen über die Gebäude und Wohnungen, die nicht durch die Verwaltung erfasst sind, werden direkt bei den Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern erhoben.
Der Nutzen des Zensus 2011
Zensusergebnisse liefern Informationen über die demografische und sozioökonomische Struktur der Bevölkerung, der Erwerbstätigen, der Haushalte und der Familien. Darüber hinaus liefern die Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung Angaben zur Wohnungssituation der Bevölkerung sowie generelle Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen. Diese Bevölkerungs- und Wohnungsdaten bilden eine wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen.
Dazu dienen die Zensusdaten unter anderem:
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Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich zwischen den Ländern sowie den Landkreisen und deren Gemeinden
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Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat
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Einteilung von Wahlkreisen
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Verteilung von EU-Fördermitteln
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Feststellung der Anzahl der Sitze eines Mitgliedsstaates im Europäischen Parlament
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Kommunale Infrastrukturplanung (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc.)
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Erstellung einer verlässlichen Basis für Untersuchungen zur künftigen Altersstruktur und anderen Aspekten des demografischen Wandels
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Erneuerung der Basis der Bevölkerungs- und Wohnungsfortschreibungen
Das vollständige Frageprogramm für die Haushaltsstichprobe können Sie im Zensusgesetz 2011 § 7 Abs. 4 nachlesen. Weitere Informationen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: http://www.zensus2011.de/
Foto: Hansestadt Lüneburg