Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Wen betrifft das RROP?

Das RROP richtet sich mit seien zeichnerischen und textlichen Zielen und Grundsätzen in erster Linie an die Planung der Städte und Gemeinden des Landkreises Lüneburg sowie der übrigen Planungsträger (also z.B. Straßenbaubehörden oder Unternehmen, die raumbedeut-same Vorhaben planen, etwa Versorgungsträger) und die Genehmigungsbehörden.
Dennoch betrifft das RROP jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin zumindest indirekt.

Daher ermutigt der Landkreis alle Einwohnerinnen und Einwohner, Anregungen und Ideen einzureichen. So kann gemeinsam ein Beitrag geleistet werden, den Landkreis in seiner Lebens- und Umweltqualität zu erhalten und auch für die nachfolgende Generation Zukunftschancen zu sichern.