Schiedsamt

Schlichten statt Richten

Wenn zwei sich streiten, muss das nicht immer vor Gericht enden. Häufig können ehrenamtliche Schiedspersonen bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten beispielsweise unter Nachbarn schlichten.

In der Hansestadt Lüneburg sind zwei Schiedsmänner sowie zwei Vertreter tätig. Wie alle Schiedspersonen sind sie verschwiegen und unparteiisch – und dazu auch per Amtseid verpflichtet. In einer ruhigen Gesprächsatmosphäre versuchen die Schiedsmänner mit beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung ihres Problems zu finden.

Bei einigen Delikten, z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses, ist es sogar zwingend vorgeschrieben, einen Schlichtungsversuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau zu unternehmen. Erst wenn dieser Versuch erfolglos war, nimmt das Gericht eine Privatklage überhaupt an.

Dieselbe Regel gilt in Kürze voraussichtlich bei Nachbarrechtsstreitigkeiten und Streitigkeiten der Ehrverletzung. Eine Gesetzesänderung steht an.

Wer ist für Sie zuständig?


{FOTO Schiedsamtsbezirk}

Zuständig ist die Schiedsperson, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Seit 2007 verläuft die Grenze zwischen den beiden Schiedsamtsbezirken auf der Mittellinie folgender Straßen:

Dahlenburger Landstraße, Altenbrückertorstraße, Willy-Brandt-Straße, Stresemann Straße, Lindenstraße, Soltauer Straße, Oedemer Weg, Ringstraße, Mittelfeld bis zur Schnellenberger Allee, von dort Richtung Westen bis zur Stadtgrenze.

Schiedsmänner

Ansprechpartner

Bezirk I - Lüneburg Nord Klaus Gade 401617
Vertreter Bezirk I Rudolf Noeres 36204 oder 53827
Bezirk II - Lüneburg Süd Uwe Martens 403370 735788 E-Mail senden...

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