Über uns
Der Fachdienst KFZ-Zulassungen ...
... ist im Jahre 2001 aus dem ehemaligen Straßenverkehrsamt als eigenständige Organisationseinheit hervorgegangen. Zwei Aufgabenbereiche bestimmen die Arbeit unseres Fachdienstes:
Unsere Hauptaufgabe ist, der Name sagt es, die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Dies reicht von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung, von Roten Kennzeichen bis Ausfuhrkennzeichen und Adressänderungen bis Umkennzeichnungen - also alles, was wir hier vor Ort für Sie erledigen.
Neben dem Zulassungsgeschäft sind wir verpflichtet, Maßnahmen gegen diejenigen Fahrzeughalter einzuleiten, die ihren Halterpflichten nicht nachkommen. Dies sind am häufigsten fehlender Versicherungsschutz, Steuerrückstände und Nichtumschreibung bei Kauf eines Fahrzeuges. Nicht selten müssen wir Fahrzeuge am Ende zwangsweise außer Betrieb setzen.
{FOTO Gebäude 6 mit der Kfz-Zulassung der Kreisverwaltung Lüneburg}
Was wir Ihnen hier anbieten möchten ...
… ist ein Überblick über die wichtigsten Themen und Informationen aus unserem Fachdienst. Wir sind uns allerdings bewusst, dass wir auf diesen Seiten nicht alle Fragen beantworten können, die im Zulassungsgeschäft auftreten. Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie noch Fragen haben oder etwas unklar geblieben ist, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine E-Mail . Sie ersparen sich so Ärger und doppelte Wege. Unsere Ansprechpartner finden Sie weiter unten.
Wann hat die Zulassungsbehörde in Lüneburg geöffnet?
| Tag | Uhrzeit |
|---|
| Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Samstag | --- |
| Sonntag | --- |
Wie komme ich zur Zulassungsstelle?
Sie finden uns Am Springintgut 3 in Lüneburg. Klicken Sie einfach oben auf den Reiter "Karte" und lassen Sie sich unseren Standort anzeigen.
ÖPNV: Die nächste Bushaltestelle befindet sich "Am Graalwall" vor dem Gebäude des Gesundheitsamtes bzw. gegenüber am Parkaus "Am Rathaus", ca. 200 m von uns entfernt.
Was erledige ich wo?
Wo Sie bedient werden, richtet sich danach, was wir für Sie erledigen können.
Ohne eine Wartemarke zu ziehen, bekommen Sie in Zimmer 1:
- Auskünfte
- Kurzzeitkennzeichen
- Rote Dauerkennzeichen für Händler (06-Kennzeichen)
- Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer (07-Kennzeichen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis-Zweitschrift, z. B. für ein Mofa
Unser Tipp: Lassen Sie in Zimmer 1 prüfen, ob Sie alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen mitgebracht haben.
Zimmer 9 ist unser „Schnellschalter". Hier bekommen Sie, ebenfalls ohne Wartemarke:
- Einzelne Außerbetriebsetzungen
- Einzelne Halterdatenänderungen (bei Umzug innerhalb des Landkreises)
Für alles andere, was nicht in Zimmer 1 oder 9 erledigt wird, müssen Sie eine Wartemarke ziehen. Nach Aufruf an der Wandtafel werden Sie im entsprechenden Büro bedient. Wenn Sie Kennzeichenschilder benötigen, händigt Ihnen der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin einen kleinen Zettel aus, mit dem Sie die Schilder prägen lassen können. Nach dem Bezahlen am Kassenautomaten bekommen Sie zum Schluss Ihre Plaketten und Papiere an der Ausgabe (offener Schalter Zimmer 7).
Gibt es einen Händlerschalter?
Ja. Gewerbliche Kfz-Händler können unseren Händlerschalter nutzen. Dieser wechselt im 2-Monats-Rhythmus zwischen Zimmer 2, 3, 4, 5 und 6. Ein Hinweisschild finden Sie an der Zimmertür. Sie geben Ihre kompletten Unterlagen dort ab und können die fertigen Unterlagen zu einem abgesprochenen Termin an der Ausgabe (Zimmer 7) wieder abholen.
Wo kaufe ich die Kennzeichenschilder?
Kennzeichenschilder bekommen Sie, sofern Sie welche benötigen, bei einer der drei Schilderfirmen an der Neuetorstraße. Dies sind:
- Fa. Astorga, Neuetorstraße 3, Tel. 04131 38277
- Fa. Kroschke, Neuetorstraße 5 a, Tel. 04131 32776
- Fa. Schild-Bürger, Neuetorstraße 15, Tel. 04131 789067
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Preise der drei Schilderfirmen nicht nennen können, weder hier, noch vor Ort.
Wie kann ich in der Zulassungsstelle bezahlen?
An unserem Kassenautomaten können Sie mit Bargeld und bargeldlos per EC-Cash bezahlen.
Wie lange muss ich warten?
Schwierige Frage! Erfahrungsgemäß ist montags und freitags die Wartezeit etwas länger, am Dienstag (besonders nachmittags) und Mittwoch eher kurz. Da zwischen 10:00 und 12:00 Uhr am meisten Betrieb herrscht, empfiehlt es sich, etwas früher zu uns zu kommen. Ein Tipp: Sie können morgens bereits gegen 07:00 Uhr eine Wartemarke ziehen und kommen dann auch rechtzeitig dran. Die durchschnittliche Wartezeit im Jahr 2009 betrug 15 Minuten.
Telefon? Fax? E-Mail? Postanschrift?
Unsere Telefonische Auskunft:
- Frau Beyer-Ferdinand, Zimmer 1, Tel. 04131 26-1239
- Frau Voicuns, Zimmer 9, Tel. 04131 26-1552
Unsere Faxnummer: 04131 26-1661
Unsere E-Mail-Adresse: zulassung@landkreis.lueneburg.de
Unsere Postanschrift:
Landkreis Lüneburg
Fachdienst KFZ-Zulassungen
Postfach 20 80
21310 Lüneburg
Hier im Überblick alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde mit Aufgabenbereich und Telefonnummer:
Aktuelles
Die elektronische Versicherungsbestätigung
Am 01.03.2008 wurde die sogenannte Elektronische Versicherungsbestätigung - kurz eVB - eingeführt. Eine Codenummer ersetzt Schritt für Schritt die bisherige Deckungskarte aus Papier.
Wie funktioniert das Ganze praktisch?
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges müssen Sie als Halter den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug nachweisen. Dies geschah bisher unter Vorlage der sogenannten Deckungskarte, also mit einem Nachweis aus Papier.
Seit dem 01.03.2008 erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft eine siebenstellige alphanumerische Codenummer (z. B. „A3FD987"). Diese Codenummer nennen Sie uns bei der Zulassung ihres Fahrzeuges.
Ihre Versicherungsgesellschaft stellt die für Zulassung erforderlichen Daten in einer zentralen Datenbank bereit. Diese können wir dann online abrufen.
Wer nimmt an diesem Verfahren teil?
Für die Versicherungsgesellschaften ist die Teilnahme am neuen Verfahren verpflichtend, während die Zulassungsbehörden in einer Übergangszeit noch nach dem bisherigen Verfahren arbeiten könnten.
Die Zulassungsbehörde Lüneburg nimmt seit 01.03.2008 am neuen Verfahren teil. Heißt also: wir benötigen seit 01.03.2008 zum Abruf der Daten die neue Codenummer.
Gibt es Übergangslösungen?
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfiehlt den Versicherungsgesellschaften, noch bis zum 31.12.2008 Deckungskarten in der bisherigen Form auszustellen und dort die neue siebenstellige Codenummer einzutragen. Zulassungsstellen, die nicht am neuen Verfahren teilnehmen benötigen weiterhin die kompletten Daten in schriftlicher Form. Für alle anderen dient die Papierform nur noch als „Merkzettel".
Gilt das neue Verfahren auch für Kurzzeitkennzeichen? Und Ausfuhrkennzeichen?
Auch für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie seit dem 01.03.2008 die neue Codenummer. Für Ausfuhrkennzeichen ändert sich zunächst nicht, erst ab 2009 sollen diese in das neue Verfahren einbezogen werden.
Sie haben Fragen zu Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigung?
Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der Codenummer sollten Sie sich immer zuerst an ihre Versicherungsgesellschaft wenden. Als Rückfallebene steht seit 01.03.2008 der Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180/25026 (6 Cent/Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk ggf. abweichend) zur Verfügung.
Wunschkennzeichen
Reservieren Sie sich Ihr Wunschkennzeichen ganz einfach online:
Sie können sich ein Kennzeichen aus den Bereichen LG-A100 bis LG-Z9999 sowie LG-AA10 bis LG-ZZ9999 aussuchen und reservieren. Zur Verfügung stehen somit mehr als sechs Millionen Kennzeichen-Kombinationen. Da ist bestimmt etwas für Sie dabei!
KFZ-Steuer
Kraftfahrzeugsteuer
Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug, das in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet ist, unterliegt grundsätzlich der Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird von den Finanzämtern erhoben. Für den Landkreis Lüneburg ist das Finanzamt Lüneburg zuständig. Ihre Ansprechpartner: Herr Twesten, Tel. 04131 305-838, Frau Lange, Tel. 04131 305-840.
Steuerbefreiung
Von der Steuerpflicht befreit sind beispielsweise besonders schadstoffreduzierte Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Halter, die schwerbehindert sind. Auskünfte zu den Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kann Ihnen das Finanzamt Lüneburg erteilen, Telefon-Nr. 04131 305-838. Mehr zur Steuerbefreiung/-ermäßigung für Schwerbehinderte finden Sie
hier.
Steuerrechner der Oberfinanzdirektion Hannover
Die Oberfinanzdirektion Hannover stellt auf ihrer Homepage zur Berechnung der Kfz-Steuer einen Steuerrechner zur Verfügung.
Kfz-Steuer für Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen & Co.
- Rote Kennzeichen (für gewerbliche Kfz-Händler) und Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen): Steuersatz pauschal 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für übrige Fahrzeuge.
- Kurzzeitkennzeichen: Keine Kfz-Steuer.
- Ausfuhrkennzeichen: Bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten steuerbefreit, danach steuerpflichtig.
- Saisonkennzeichen: Die Kfz-Steuer wird entsprechend der Dauer des Saisonzeitraumes nach Tagen berechnet.

Einzugsermächtigung seit 01.03.2004 erforderlich
Seit 01.03.2004 darf die Zulassung eines Fahrzeuges nur durchgeführt werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt wurde (Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 16.12.2003).
Auf die Vorlage einer Einzugsermächtigung kann nur in folgenden Fällen verzichtet werden:
- Das Fahrzeug ist von Gesetz her steuerbefreit (§ 18 (2) StVZO, z. B. Leichtkrafträder bis 125 ccm, Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten, selbstfahrende Arbeitsmaschinen),
- Sie legen eine Bescheinigung des Finanzamtes vor, dass für dieses Fahrzeug auf die Vorlage einer Einzugsermächtigung verzichtet wird.
Außerdem kann die Einzugsermächtigung lediglich entfallen bei:
- Abmeldungen (vorübergehend/endgültig)
- Halterdatenänderungen (innerhalb des Landkreis Lüneburg verzogen)
- Ersatzpapieren (Fahrzeugschein / -brief)
- Ausfuhrkennzeichen (bis max. 3 Monate Gesamtdauer)
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung kein Risiko eingehen und Ihnen keine Nachteile entstehen. Vor Abbuchung der Kfz-Steuer von Ihrem Konto erhalten Sie vom Finanzamt Lüneburg einen Steuerbescheid. Fragen zu Höhe und Fälligkeit der Steuer beantwortet Ihnen das Finanzamt Lüneburg, Tel. 04131 305-0. Stellt sich nachträglich heraus, dass Ihr Fahrzeug steuerbefreit ist (z. B. wegen Schwerbehinderung oder Schadstoffarmut), wird die Einzugsermächtigung nicht wirksam.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug ab- oder ummelden, erlischt automatisch die erteilte Einzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeuges müssen Sie deshalb eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Ändert sich Ihre Bankverbindung, so teilen Sie dies bitte direkt dem Finanzamt Lüneburg mit.
Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:
- Name der Bank und Bankleitzahl
- Kontonummer
- ggf. Name und Anschrift vom abweichenden Kontoinhaber
- Datum und Unterschrift (bei einem abweichenden Kontoinhaber ist auch dessen Unterschrift erforderlich)