Tierseuchen

{FOTO Kälber}

Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringung von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen, die Einschleppung von Seuchen verhindern. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung, diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche erforderliche Maßnahmen anzuordnen wie etwa Sperrmaßnahmen oder im schlimmsten Fall die Tötung der Tiere und damit verbunden die Schätzung ihres Wertes für die Entschädigung. Vergleichbare Maßnahmen werden auch beim Auftreten meldepflichtiger Tierkrankheiten oder Tiervergiftungen durchgeführt.

Als bedeutsamste Tierseuchen seien folgende beispielhaft erwähnt:
• Europäische Schweinepest (ESP)
• Geflügelpest
• Blauzungenkrankheit (BT)
• Aujeszkysche Krankheit (AK)
• Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
• Maul- und Klauenseuche (MKS)
• Tollwut
• Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
• Amerikanische Faulbrut der Bienen
• Brucellose
• Leukose
• Tuberkulose
• Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
• Salmonellose

{FOTO Haushahn}

In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein, zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.


Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger wird in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten durchgeführt. Impfungen gegen Seuchenerreger dürfen nur mit Genehmigung des Fachdienstes Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung vorgenommen werden.

{FOTO schlafende Ferkel}

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Esel, Pferde, Bienen oder Tauben halten möchte, hat seine Tiere  umgehend, spätestens bei Beginn der Tierhaltung, dem Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung des Landkreises Lüneburg unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Dies gilt auch für Hobbytierhaltung! Jeder Tierhalter erhält eine Registriernummer. Mit der Registrierung Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann im Seuchenfall eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen. Zudem besteht für die oder andere Tierarten eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse.

Sofern Menschen betroffen sind (zum Beispiel Tollwut, Tuberkulose) erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.

Tierseuchen im Einzelnen

Anmeldung einer Tierhaltung

Informationen für neue Tierhalter

Geflügelpest (GP)

Informationen für Geflügelhalter und -züchter

Atypische Geflügelpest (ND)

Tierseuchen_Illu6

Informationen für Geflügelhalter und -züchter

Blauzungenkrankheit (BT)

Blauzungenkrankheit der Rinder, Schafe und Ziegen

Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB)

Amerikanische Faulbrut der Bienen

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Dr. Brigitte Verthein 04131 26-1413 04131 26-1633 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Bienen brauchen Blütenvielfalt (pdf 0,04 MB)
(http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/PI-010-12_Bienen_brauchen_Bluetenvielfalt.pdf)

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