Aufgaben
Die Gebäudewirtschaft ist der erste Eigenbetrieb der Hansestadt Lüneburg. Die Entscheidung über die Gründung ist durch Beschluss der Rates der Hansestadt Lüneburg vom 24.11.2005 getroffen worden.
Nach der durch den Rat am 22.03.07 beschlossenen Betriebssatzung hat der Eigenbetrieb die Aufgabe der umfassenden Verwaltung und Bewirtschaftung aller Gebäude, Einrichtungen und Liegenschaften der Stadt Lüneburg sowie der drei Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof . Hierzu zählen auch der Neu-, Um- und Anbau, der Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und Vermietung. Er ist also Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die Gebäude, Einrichtungen oder Liegenschaften betreffen.
Der Eigenbetrieb wird von einem Werkleiter geführt, der durch den Rat zu bestellen ist. Der Rat hat am 22.03.07 beschlossen, die Leitung des Eigenbetriebes an Manfred Koplin zu übertragen. Der Eigenbetrieb ist weiter in drei Bereiche untergliedert.
-
Vertragsmanagement
-
Rechnungswesen, Controlling und Service
-
Hochbau
Zum 01.01.2007 hat der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft seine Tätigkeit aufgenommen und hat somit neben dem rechtlichen und organisatorischen Teil auch finanzwirtschaftlich Neuland betreten. Die Doppik, die doppelte Buchführung, ist das neue Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Damit hat die Gebäudewirtschaft ein Jahr vor der Stadt Lüneburg den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik vollzogen und ist wieder einmal Vorreiter bei der Einführung eines neuen Systems.
Dazu ist neben einer eigenen zentralen Finanzbuchhaltung auch eine eigene Kasse eingerichtet worden. Alle Ein- und Auszahlungen laufen über ein eigenes Bankkonto. Damit ist der Eigenbetrieb für seine gesamte Finanzvorfälle und Kassengeschäfte selber verantwortlich.
Neu ist dabei auch die zentrale Rechnungserfassung. Alle eingehenden Rechnungen werden in der Finanzbuchhaltung erfasst, an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter zur sachlich und rechnerischen richtig Zeichnung weitergegeben. Nach Prüfung und Feststellung der Richtigkeit werden die Rechnungen angeordnet und bei Fälligkeit von der Kasse gezahlt. Weitere Aufgaben bestehen in der Liquiditätsüberwachung und im Mahnwesen.