Aktuelles
Unsere Öffnungszeiten um den Jahreswechsel
in der letzten Woche des Jahres 2011
Dienstag, d. 27.12.2011 GESCHLOSSEN
Mittwoch, d. 28.12.2011, 9-18 Uhr
Donnerstag, d. 29.12.2011, 9-16 Uhr
Freitag, d. 30.12.2011 GESCHLOSSEN
in der ersten Woche des Jahres 2012
Montag, d. 02.01.2012 GESCHLOSSEN
Dienstag, d. 03.01.2012 GESCHLOSSEN
Mittwoch, d. 04.01.2012, 9-18 Uhr
Donnerstag, d. 05.01.2012, 9-16 Uhr
Freitag, d. 06.01.2012 GESCHLOSSEN
Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv
Seit dem 1. Oktober 1874 werden nach dem Preußischen Gesetz zur Beurkundung des Personenstandes (für das sonstige Deutsche Reich ab 1876) in den eigens dafür eingerichteten Standesämtern jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in Registern dokumentiert. Außerdem sind in den so genannten Sammelakten alle Unterlagen zu den Registereinträgen zu finden.
Das Stadtarchiv Lüneburg verwahrt Personenstandsunterlagen für die Hansestadt Lüneburg sowie für die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Scharnebeck in Auftragsverwaltung für folgende Zeiträume:
{FOTO Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Lüneburg}
Geburten 1874 – 1899,
Heiraten 1874 – 1929,
Sterbefälle 1874 – 1979.
Für die sich anschließenden Unterlagen sind bis zum Ablauf entsprechender Fortführungsfristen (Geburten 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) das Standesamt der Hansestadt Lüneburg (Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg), das Standesamt der Gemeinde Adendorf (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf) bzw. das Standesamt Scharnebeck (Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck) zuständig.
Die Personenstandsunterlagen der Hansestadt Lüneburg werden im Stadtarchiv Lüneburg unter der Bestandssignatur PSLG zusammengefasst und beinhalten auch Register und Sammelakten des Standesamtes Hagen, dessen Aufgaben mit der Eingemeindung 1943 auf das Standesamt Lüneburg übergingen.
Der Bestand PSAd umfasst die Personenstandsunterlagen des Standesamtes Adendorf, das 1940 die Aufgaben des Standesamtes Lüne übernahm.
Unter der Bestandssignatur PSSb befinden sich alle vom Standesamt Scharnebeck abgegebenen Personenstandsunterlagen, auch die der ehemaligen Standesämter in Artlenburg, Echem, Hittbergen und Lüdersburg.
Die Einträge in den Registern sind jahrgangsweise mit Registernummern fortlaufend durchnummeriert und können über jährlich angelegte Namensregister ermittelt werden.
Benutzung der Personenstandsunterlagen
Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen von Personenstandsunterlagen werden durch die Benutzungsvorschriften der Niedersächsischen Archivgesetzes und der Archivsatzung der Hansestadt Lüneburg in ihrer jeweils aktuellen Fassung ersetzt.
Somit können die im Stadtarchiv archivierten Personenstandsunterlagen als "normales" Archivgut benutzt werden. Voraussetzung ist ein wissenschaftlicher Zweck oder "berechtigtes Interesse". Ein berechtigtes Interesse wird i. d. R. dann angenommen, wenn die Benutzung aus amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen oder aber auch zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange erfolgt.
Grundsätzlich gilt jedoch auch bei den Personenstandsunterlagen, dass schutzwürdige Belange betroffener oder dritter Personen zu wahren sind; dies kann ggf. auch zu einer Versagung oder Einschränkung einer Benutzungsgenehmigung führen.
Die Benutzung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Stadtarchivs oder im Rahmen einer schriftlichen Anfrage.
Bei der Direktbenutzung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Legitimationsmittels obligatorisch.
Schriftliche Anfragen werden nur dann bearbeitet, wenn eine vollständige Postanschrift und eine amtliche Legitimation vorliegen oder wenn aus der Anfrage deren Berechtigung sonstwie ersichtlich ist.
Kopien, Ablichtungen
Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt.
Die Anfertigung von Kopien oder Auszügen ist nach dem geltenden Archivrecht möglich, dies gilt ebenso für beglaubigte Kopien. Es gilt die Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg.
Kosten, Auslagen
a) Direktbenutzung: Jede Benutzung der Personenstandsunterlagen im Lesesaal ist grundsätzlich gebührenpflichtig und wird mit 6,00 € gemäß Tarif 28.3 berechnet.
b) Schriftliche Anfragen: Schriftliche Anfragen sind je nach Zeit- und Arbeitsaufwand mit 11,00 € (bei Auskünften aus Registern) bzw. mit 22,00 € (bei Auskünften aus Sammelakten) je angefangene halbe Stunde gemäß Tarif 28.1 bzw. 28.2 zu berechnen.
c) Beglaubigungen: Sie werden nach Tarif 3.2 berechnet, so dass für die Beglaubigung von Vorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg z. Z. 3,10 €, in anderen Fällen 5,20 € fällig werden.
Aufgaben
{FOTO Neues Domizil des Stadtarchivs in der Wallstraße}
Seit mindestens 500 Jahren werden im Stadtarchiv Unterlagen aus über acht Jahrhunderten geordnet und dauerhaft aufbewahrt. Alles, was sich an schriftlicher Überlieferung des städtischen Gemeinwesens erhalten hat, von der ältesten Originalurkunde aus dem Jahre 1229 bis zu den jüngsten Aktenablieferungen der Stadtverwaltung, ist hier sorgfältig ausgewählt worden und für alle Interessierten einsehbar.
Und schon bevor die Stadtverwaltung Unterlagen zur Übernahme anbietet, wird sie in Bezug auf Dokumentenverwaltung durch das Stadtarchiv beraten. So ist gewährleistet, dass die in der Stadtverwaltung entstandenen Unterlagen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder für die Sicherung berechtigter privater Interessen sowie für die Forschung bereitstehen.
Benutzung
Das Archiv zu nutzen, ist grundsätzlich kostenlos. Für Familienforschung und geschäftliche Nutzung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren finden Sie in der Datei Verwaltungskostensatzung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Benutzungssatzung des Stadtarchivs.
Den Benutzungsantrag können Sie als pdf-Dokument herunterladen.
Bitte beachten Sie unsere Aushebungszeiten für bestellte Archivalien:
10.00 Uhr, 12.00 Uhr, 14.00 Uhr, 16.00 Uhr
Außerdem ist zwischen 12.00 Uhr und 14.00 Uhr leider nur ein Lesesaaldienst mit eingeschränkter Beratung möglich.
Veröffentlichung
{FOTO Buch: Der Stadt zur Zierde}
Nach einer 35jährigen Dienstzeit als Leiterin des Stadtarchivs Lüneburg wurde Dr. Uta Reinhardt am 30. Oktober 2008 im Huldigungssaal des Rathauses feierlich in den Ruhestand verabschiedet.
An der Verabschiedung nahmen mehr als 80 Gäste teil, darunter der ehemalige Oberbürgermeister Alfred Trebchen, der Dr. Uta Reinhardt zum 1. Oktober 1973 einstellte.
Eine Überraschung, die bis zuletzt geheim gehalten werden konnte, war eine Festschrift mit dem doppeldeutigen Titel "Der Stadt zur Zierde ...".
Herausgegeben vom Direktor des Salzmuseums Christian Lamschus und Stadtarchivar Danny Borchert entstand ein Band, mit dem die Autoren Jürgen Bohmbach, Danny Borchert, Manfred Garzmann, Antjekathrin Graßmann, Karljosef Kreter, Helga-Maria Kühn, Christian Lamschus, Rudolf Lenz, Werner H. Preuß, Herbert Reyer, Klaus Richter, Herbert Schwarzwälder, Henning Steinführer, Gerd Steinwascher und Thomas Vogtherr einerseits die Stadtarchivarin ehren und andererseits die Erforschung der Geschichte insbesondere in den Städten Braunschweig, Göttingen, Hamburg (Wilhelmsburg), Hannover, Hildesheim, Lübeck, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Uelzen weiter anregen wollen.
Mit folgenden bibliographischen Angaben ist die Festschrift im Buchhandel erhältlich:
"Der Stadt zur Zierde ...": Beiträge zum norddeutschen Städtewesen im 19. und 20. Jahrhundert;
Festschrift für Uta Reinhardt zum 65. Geburtstag (De Sulte, Band 20),
Danny Borchert und Christian Lamschus (Hrsg.).-
Göttingen: Ed. Ruprecht, 2008.