Hansestadt Lüneburg - Stadtarchiv

Lesesaal
Wallstraße 4
21335 Lüneburg

04131 309-719
04131 309-586
Email: stadtarchiv@stadt.lueneburg.de

Unsere Öffnungszeiten um den Jahreswechsel

in der letzten Woche des Jahres 2011

Dienstag, d. 27.12.2011 GESCHLOSSEN

Mittwoch, d. 28.12.2011, 9-18 Uhr

Donnerstag, d. 29.12.2011, 9-16 Uhr

Freitag, d. 30.12.2011 GESCHLOSSEN

 

in der ersten Woche des Jahres 2012

Montag, d. 02.01.2012 GESCHLOSSEN

Dienstag, d. 03.01.2012 GESCHLOSSEN

Mittwoch, d. 04.01.2012, 9-18 Uhr

Donnerstag, d. 05.01.2012, 9-16 Uhr

Freitag, d. 06.01.2012 GESCHLOSSEN

 

Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv

Seit dem 1. Oktober 1874 werden nach dem Preußischen Gesetz zur Beurkundung des Personenstandes (für das sonstige Deutsche Reich ab 1876) in den eigens dafür eingerichteten Standesämtern jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in Registern dokumentiert. Außerdem sind in den so genannten Sammelakten alle Unterlagen zu den Registereinträgen zu finden.

Das Stadtarchiv Lüneburg verwahrt Personenstandsunterlagen für die Hansestadt Lüneburg sowie für die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Scharnebeck in Auftragsverwaltung für folgende Zeiträume:

{FOTO Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Lüneburg}
 

Geburten 1874 – 1899,

 

Heiraten 1874 – 1929,

 

Sterbefälle 1874 – 1979.

Für die sich anschließenden Unterlagen sind bis zum Ablauf entsprechender Fortführungsfristen (Geburten 110 Jahre, Heiraten 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) das Standesamt der Hansestadt Lüneburg (Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg), das Standesamt der Gemeinde Adendorf (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf) bzw. das Standesamt Scharnebeck (Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck) zuständig.

 
Die Personenstandsunterlagen der Hansestadt Lüneburg werden im Stadtarchiv Lüneburg unter der Bestandssignatur PSLG zusammengefasst und beinhalten auch Register und Sammelakten des Standesamtes Hagen, dessen Aufgaben mit der Eingemeindung 1943 auf das Standesamt Lüneburg übergingen.
 
Der Bestand PSAd umfasst die Personenstandsunterlagen des Standesamtes Adendorf, das 1940 die Aufgaben des Standesamtes Lüne übernahm.
Unter der Bestandssignatur PSSb befinden sich alle vom Standesamt Scharnebeck abgegebenen Personenstandsunterlagen, auch die der ehemaligen Standesämter in Artlenburg, Echem, Hittbergen und Lüdersburg.
 

 

Die Einträge in den Registern sind jahrgangsweise mit Registernummern fortlaufend durchnummeriert und können über jährlich angelegte Namensregister ermittelt werden.

 

Benutzung der Personenstandsunterlagen
 

 

Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen von Personenstandsunterlagen werden durch die Benutzungsvorschriften der Niedersächsischen Archivgesetzes und der Archivsatzung der Hansestadt Lüneburg in ihrer jeweils aktuellen Fassung ersetzt.

Somit können die im Stadtarchiv archivierten Personenstandsunterlagen als "normales" Archivgut benutzt werden. Voraussetzung ist ein wissenschaftlicher Zweck oder "berechtigtes Interesse". Ein berechtigtes Interesse wird i. d. R. dann angenommen, wenn die Benutzung aus amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen oder aber auch zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange erfolgt.

 
Grundsätzlich gilt jedoch auch bei den Personenstandsunterlagen, dass schutzwürdige Belange betroffener oder dritter Personen zu wahren sind; dies kann ggf. auch zu einer Versagung oder Einschränkung einer Benutzungsgenehmigung führen.
 

 

Die Benutzung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Stadtarchivs oder im Rahmen einer schriftlichen Anfrage.
Bei der Direktbenutzung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Legitimationsmittels obligatorisch.
Schriftliche Anfragen werden nur dann bearbeitet, wenn eine vollständige Postanschrift und eine amtliche Legitimation vorliegen oder wenn aus der Anfrage deren Berechtigung sonstwie ersichtlich ist.

 

Kopien, Ablichtungen
 

 

Aus archivierten Personenstandsunterlagen werden keine Urkunden im Sinne des Personenstandsgesetzes ausgestellt.

Die Anfertigung von Kopien oder Auszügen ist nach dem geltenden Archivrecht möglich, dies gilt ebenso für beglaubigte Kopien. Es gilt die Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Lüneburg.

 

 

 

Kosten, Auslagen

a) Direktbenutzung: Jede Benutzung der Personenstandsunterlagen im Lesesaal ist grundsätzlich gebührenpflichtig und wird mit 6,00 € gemäß Tarif 28.3 berechnet.

b) Schriftliche Anfragen: Schriftliche Anfragen sind je nach Zeit- und Arbeitsaufwand mit 11,00 € (bei Auskünften aus Registern) bzw. mit 22,00 € (bei Auskünften aus Sammelakten) je angefangene halbe Stunde gemäß Tarif 28.1 bzw. 28.2 zu berechnen.

 

c) Beglaubigungen: Sie werden nach Tarif 3.2 berechnet, so dass für die Beglaubigung von Vorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg z. Z. 3,10 €, in anderen Fällen 5,20 € fällig werden.
 

 

 







 

 

Karte

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg Stadtarchiv Dr. Thomas Lux 04131 309-223 04131 309-586 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg 45 Stadtarchiv Danny Kolbe 04131 309-224 04131 309-586 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg 45 Stadtarchiv Karin Schulze 04131 309-226 04131 309-586 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg 45 Stadtarchiv Elke Person 04131 309-225 04131 309-586 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg 45 Stadtarchiv Sigrid Schurig 04131 309-227 04131 309-586 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

10-04 Verwaltungskostensatzung (pdf 0,32 MB)
(http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/ortsrecht_satzungen/10-04_verwaltungskostensatzung.pdf)

Benutzungssatzung Stadtarchiv (pdf 0,02 MB)
(http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/vordrucke/45/satzung_benutzung_stadtarchiv.pdf)

Benutzungsantrag (pdf 1,01 MB)
(http://www.lueneburg.de/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/vordrucke/Benutzungsantrag.pdf)

Webtipps

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